Notfalltraining für Atemschutzgeräteträger

Als Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehr baucht man eine besondere Ausbildung und muss sich regelmäßig in mehreren Punkten fortbilden. Einer dieser Punkte ist eine Unterweisung nach Feuerwehrdienstvorschrift 7, die spätestens alle 12 Monate wiederholt werden muss. Dieser Pflicht sind heute neun unserer Atemschutzgeräteträger im Rahmen eines Atemschutznotfalltrainings nachgekommen.

Sobald im Einsatz ein Trupp unter Atemschutz eingesetzt wird, muss ein zweiter Trupp, der sogenannte Sicherheitstrupp, mit spezieller Zusatzausrüstung bereit stehen. Dieser Trupp kommt dann zum Einsatz, wenn einem der unter Atemschutz eingesetzten Kräften etwas zustößt. Ein wichtiges Teil der Zusatzausrüstung, die Sicherheitstrupptasche, war heute Gegenstand unserer Ausbildung. Wir haben den Wechsel der Atemluftversorgung trainiert. Dies ist wichtig, sollte das Atemschutzgerät des Verunfallten einen Schaden genommen haben. Somit kann eine Luftversorgung über die Sicherheitstrupptasche hergestellt und die Kameradin oder der Kamerad geretettet werden.